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Achtung: Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2015
Das OLG Düsseldorf hat die ab dem 01.01.2015 geltende Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die damit die bis zuletzt gültige Tabelle vom 01.01.2013 ablöst.Von den Veränderungen profitieren im Wesentlichen die Unterhaltspflichtigen, denn während die Bedarfssätze der Berechtigten gleich geblieben sind, wurden die Selbstbehalte der Unterhaltspflichtigen merklich angehoben.
Ab Januar 2015 gelten folgende Selbstbehalte:
1.
notwendiger Eigenbedarf gegenüber minderjährigen Kindern/ privilegierten volljährigen Kindern: € 880,-/ € 1.080,-;2.
angemessener Eigenbedarf (insbes. gegenüber anderen volljährigen Kindern) € 1.300,-;3.
Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Ehegatten sowie Vater/Mutter des nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB) € 1.200,00;4.
Selbstbehalt ggü. Eltern € 1.800,- zzgl. der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens; für den Familienselbstbehalt bleibt es grundsätzlich beim Halbteilungsgrundsatz, unter Berücksichtigung der Einkünfte des Ehegatten beträgt der Selbstbehalt aber jetzt mindestens € 3.240,00.Die vollständige Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2015 finden Sie unter:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2015/index.php
Eingestellt am 31.12.2014 von T.Bruns
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