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BGH: Keine Leistungsfähigkeit bei Bezug existenzsichernder Sozialleistungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 19.06.2013 (Az. XII ZB 39/11) festgestellt, dass die sozialrechtliche Berücksichtigung titulierter Unterhaltspflichten nach dem SGB II oder dem SGB XII auf Seiten des Unterhaltspflichtigen nicht zur Erhöhung seiner unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit führt, sofern dem Schuldner keine Verletzung seiner Erwerbspflicht anzulasten ist.
Eingestellt am 26.01.2014 von T.Bruns
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