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BGH: Zur Obliegenheit eines Unterhaltspflichtigen bei Betreuung eines weiteren minderjährigen Kindes
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass einem zum Minderjährigenunterhalt verpflichteten Elternteil, der sich nach Geburt
eines weiteren Kindes aus einer anderen Beziehung dessen Betreuung widmet, im Fall einer zu respektierenden Rollenwahl jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des von ihm betreuten Kindes unterhaltsrechtlich nicht vorgeworfen werden kann, dass er von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Bezugsdauer des Elterngelds zu verdoppeln und deswegen keine für den Kindesunterhalt ausreichenden Einkünfte
hat (Beschluss vom 11.o2.2015, Az. XII ZB 181/14)
Eingestellt am 08.04.2015 von T.Bruns
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