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BGH: Zur Verjährung von Rückforderungen von Schwiegerelternzuwendungen bei Grundstücksschenkungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 03.12.2014 (Az. XII ZB 181/13) entschieden, dass der Anspruch auf Rückgewähr einer dem Schwiegerkind in Bezug auf die Ehe geschenkten Immobilie nicht der Regelverjährung von drei Jahren sondern der 10-jährigen Verjährungsfrist des § 196 BGB unterliegt. Diese Frist gelte zudem nicht nur für den Fall der dinglichen Rückforderung des Grundstücks sondern auch für den Fall, dass statt dessen ein finanzieller Ausgleich verlangt wird.
Eingestellt am 14.03.2015 von T.Bruns
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