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OLG Brandenburg: Berücksichtigung einer auf das Kind abgeschlossenen Rentenversicherung im Versorgungsausgleich
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 11.03.2015 (Gesch.-Nr. 9 UF 27/15) entschieden, dass Lebensversicherungen auf Rentenbasis, die ein Ehegatte als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Kindes abgechlossen hat, regelmäßig dem Versorgungsausgleich unterfallen.
Eingestellt am 01.06.2015 von T.Bruns
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