<< OLG Saarbrücken: Kapitalwahlrecht bei... ater Rentenversicherung | OLG München: Zur unbilligen Härte im... bei langer Trennungszeit >> |
OLG Brandenburg: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit und fiktive Einkommenszurechnung beim Kindesunterhalt
Das OLG Brandenburg hat durch Beschluss vom 16.10.2012 (Az. 10 UF 10/12) entschieden, dass einem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil, der vorher nicht durchgehend erwerbstätig war, eine angemessene Übergangszeit einzuräumen ist, um eine Arbeitsstelle zu finden, die es dem Barunterhaltspflichtigen ermöglicht, wenigstens den Kindesunterhalt zu zahlen.
Es hat ferner entschieden, dass dem Barunterhaltspflichtigen fiktiv Einkünfte hinzugerechnet werden können, wenn sich dieser nicht um eine besser vergütete Anstellung bemüht.
Dieses wird allerdings nur in dem Umfang möglich sein, wie die Aussicht auf eine besser bezahlte Anstellung auch tatsächlich unter Berücksichtigung von Ausbildung, beruflicher Qualifikation etc. möglich ist. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, seine Leistungsfähigkeit herzustellen.
Eingestellt am 28.12.2012 von T.Bruns
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.